Nach einem Unfall haben Sie andere Sorgen, als sich in Fachbegriffe einzulesen. Hier finden Sie den Ablauf und Antworten auf die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden.
Per Telefon oder WhatsApp. Schildern Sie mir kurz, was passiert ist. Ich sage Ihnen direkt, ob und welches Gutachten sinnvoll ist — und was Sie jetzt am besten tun.
Innerhalb von 24 Stunden. Ich komme zu Ihrem Fahrzeug: nach Hause, zur Arbeit, in die Werkstatt oder direkt an den Unfallort.
Vor Ort erfasse ich jeden Schaden fotografisch und technisch — auch verdeckte Schäden, die später zum Problem werden könnten. Das dauert je nach Umfang etwa 30 bis 60 Minuten.
Vollständig, rechtssicher und nachvollziehbar aufgebaut. Auf Wunsch schicke ich es direkt an Ihren Anwalt, Ihre Werkstatt und die Versicherung.
Ich vermittle Ihnen bei Bedarf eine Fachwerkstatt und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht — und bleibe bis zur Auszahlung Ihr Ansprechpartner. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Für Sie als Geschädigten entstehen keine Kosten. Bei einem Kaskoschaden übernimmt in der Regel Ihre eigene Versicherung — das klären wir vorab gemeinsam.
Ja. Als Geschädigter haben Sie die freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben, auch wenn sie das gelegentlich so darstellt. Der von der Versicherung geschickte Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung — nicht in Ihrem.
Innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anfrage, häufig noch am selben Tag. Bei akuten Fällen — etwa wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden muss — melden Sie sich einfach sofort telefonisch.
In der Regel wenige Werktage nach der Besichtigung. Wenn es eilt, weil beispielsweise ein Mietwagen läuft oder die Werkstatt auf die Freigabe wartet, sagen Sie mir das bitte — dann priorisiere ich Ihren Fall.
Ein Kostenvoranschlag nennt nur die reinen Reparaturkosten. Ein Gutachten erfasst zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall und die Reparaturdauer — und dokumentiert den Schaden beweissicher. Bei Haftpflichtschäden über der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro ist ein Gutachten daher fast immer die bessere Wahl.
Ein Fahrzeug mit dokumentiertem Unfallschaden ist auch nach fachgerechter Reparatur weniger wert als ein unfallfreies. Diese Differenz nennt man merkantile Wertminderung — und sie steht Ihnen als Geschädigtem zu. Sie wird häufig übersehen und kann je nach Fahrzeug und Schaden mehrere hundert bis mehrere tausend Euro betragen.
Im Kfz-Bereich meinen beide Begriffe dasselbe. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern ob die Person fachlich qualifiziert ist und unabhängig arbeitet — also nicht im Auftrag einer Versicherung.
Ja, das ist der Regelfall. Ich komme dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht — zu Ihnen nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz, in die Werkstatt oder direkt an den Unfallort.
Mein Einsatzgebiet ist Sinsheim und die Region im Umkreis von rund 50 Kilometern — unter anderem Bad Rappenau, Eppingen, Waibstadt, Neckarbischofsheim, Wiesloch, Walldorf, Heilbronn und Heidelberg. Fragen Sie im Zweifel einfach nach.
Ja. Meine Gutachten sind so aufgebaut, dass sie den Anforderungen von Versicherungen, Anwälten und Gerichten genügen und der Schadenregulierung als Grundlage dienen.
Bei einem unverschuldeten Unfall ist das fast immer sinnvoll — auch weil die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten in diesem Fall ebenfalls trägt. Auf Wunsch vermittle ich Ihnen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit dem ich regelmäßig zusammenarbeite.
Das hängt vom Fahrzeug und vom Umfang ab. Sie erhalten vorab einen festen Betrag genannt — es gibt keine Überraschungen auf der Rechnung. Rufen Sie mich einfach kurz an.
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir per WhatsApp. Ich beantworte Ihre Frage direkt — unverbindlich und ohne Fachchinesisch.